Banner - Martin Meindl
Bild/Logo

 

Herzlich Willkommen in unserem Onlineshop!


„Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg.“

Henry Ford




 




 

Rauchmelder
Feuerlöscher
Öfen und Kamine Zubehör
Diverses
Löschdecke

Energieausweis - Pflicht ab 01.05.2014 bei Neuvermietung oder Verkauf

18.08.2016


Warum Energieausweis?
 
Aufgrund der Umsetzung einer Vorgabe aus der europäischen Gesamtenergieeffizienzrichtlinie sind Verkäufer und Vermieter ab 01.05.2014 verpflichtet, gemäß §16a der EnEV bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in Anzeigen in kommerziellen Medien mit aufzunehmen. Immobilien sollen durch den Energieausweis hinsichtlich der energetischen Qualität verglichen werden können.
 
 

Welche Ausweise gibt es?

- Bedarfsausweis
- Verbrauchsausweis

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Ausweisen?

1. Der Energieausweis auf Bedarfsbasis berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen. Damit gewährleistet er eine gute Vergleichbarkeit von Gebäuden und ermöglicht eine gute Ausgangslage für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Gebäudesanierung. Für Neubauten sowie bei wesentlichen Modernisierungen im Gebäudebestand ist ein Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs grundsätzlich zu erstellen.

2. Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs des Gebäudes der letzten drei Jahre erstellt. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes kann insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens und Personenanzahl vom angegebenen Energieverbrauchskennwert abweichen.
 
 
Habe ich eine Wahlmöglichkeit?
Bereits seit 01.02.2002 müssten Neubauten einen Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs vorweisen können. Die nachfolgende Tabelle ermöglicht eine Zuordnung zu den jeweiligen Gebäudekategorien und der daraus resultierenden Wahlmöglichkeit.

Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?
 
Wer keinen Energieausweis, nicht rechtzeitig oder vollständig dem Käufer bzw. Mieter vorliegt, droht ein Bußgeld bis zu 15.000€. Gleiches gilt für die Bereitstellung falscher Unterlagen zur Erstellung des Energieausweises.
 
Sollte der Energieausweis in einem Miet- oder Kaufvertrag erwähnt werden?
 
Der Energieausweis ist ein reines Informationspapier über die Immobilie. Seitens des Vermieters/Verkäufers sollte der Energieausweis nicht  zum Vertragsbestandteil gemacht werden, denn dann besteht das Risiko, dass der Energiebedarf oder Energieverbrauch eine „zugesicherte Eigenschaft“ der Miet- oder Kaufsache wird.
Die Gefahr hieraus resultierender Rechtsstreitigkeiten können beide Parteien vermeiden, indem Sie im Kauf- oder Mietvertrag eine ausdrückliche vertragliche Regelung treffen.
Der Energieausweis dient, wie in § 5a Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und auch in Art. 11 der EU Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie 2010 bestimmt, lediglich der Information