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Henry Ford




 




 

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Rauchwarnmelder - Lebensretter gesetzlich vorgeschrieben

18.08.2016


Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht

in Bayern

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.

Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.

Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.


Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

- alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden

- alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden. Sollten Sie noch keine Rauchwarnmelder haben, beraten wir Sie gerne oder stöbern Sie in unserem Shop.

Wie viele Rauchwarnmelder sollten in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben laut Gesetz (sog. Mindestschutz):
- 1 Rauchwarnmelder je Kinder,- und Schlafzimmer
- 1 Rauchwarnmelder je Flur mit Verbind zu Anschlussräumen

Optimaler Schutz zusätzlich (freiwillig)
- Wohnzimmer
- Arbeitszimmer

- Heizungsraum

Wer ist für den Einbau/Wartung der Rauchwarnmelder zuständig?

Zuständig vor den Einbau der Rauchwarnmelder sind die Eigentümer selbst. (Bei vermieteten Objekten, die Vermieter).
Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.